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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Jetzt nur nicht ins Schleudern kommen!

15.11.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Auch routinierte Fahrer sollten Nebel, Eis und Schnee nicht unterschätzen Schlechte Sicht, tückische Glätte und vereiste Scheiben: In der kalten Jahreszeit ist das Fahren eine Herausforderung. Besonders leiden jetzt Fahranfänger unter den veränderten Straßenverhältnissen, denn ihnen fehlt die nötige Routine. Doch plötzlich auftretender Nebel oder Blitzeis können auch eine Gefahr für die alten Hasen am Steuer sein. „Wer bei schlechter Witterung ins Auto steigt, sollte genau wissen, was auf ihn zukommt und wie er darauf zu reagieren hat“, rät #userInhaber# von der #userName#. „Das beginnt bei der richtigen Ausstattung – Winterreifen, Frostschutzmittel, Eiskratzer. Ganz wichtig ist natürlich eine angepasste Fahrweise. Wir bereiten unsere Schüler intensiv auf längere Bremswege, rutschsicheres und vorausschauendes Fahren vor.“ Die Tipps, die Schüler der #userName# erhalten, sollten sich auch routinierte Fahrer zu Herzen nehmen. „Viele denken z.B. nicht daran, rechtzeitig Winterreifen aufzuziehen“, so #userInhaber#. Dies sollte bereits bei Temperaturen um +7° C geschehen. Wer im Winter mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und, bei Behinderungen durch die mangelnde Bereifung, sogar einen Punkt in Flensburg. Doch schon im Herbst heißt es besonders vorsichtig sein: „Zum Beispiel, wenn Laub auf der Fahrbahn liegt. In Verbindung mit Feuchtigkeit kann die Straße dann schnell zur Rutschbahn werden“, mahnt der Fahrschulinhaber. „Oder wenn Nebel aufzieht. Viele fahren dann zu schnell. Als Faustregel gilt: Beträgt die Sichtweise unter 50 Meter, sind höchstens 50 km/h erlaubt. Wird die Sicht noch schlechter, muss das Tempo weiter gedrosselt werden.“ #userInhaber# hat noch viele weitere Tipps für Anfänger und alle, die sicher durch den Winter kommen möchten, auf Lager. Dazu gehören der perfekte Sitz hinterm Steuer, richtiges Schalten und angemessener Abstand. „Nicht nur junge Fahrer sind hier häufig unsicher“, weiß er. Deshalb bietet die #userName# zu Beginn der kalten Jahreszeit kostenlose Beratungen zur richtigen Fahrweise an. Ein Service, der sich hoffentlich reger Nutzung erfreuen wird, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern. Nähere Informationen zur kostenlosen Fahrsicherheits-Beratung gibt es bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

15.08.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Schon Hustensaft kann Punkte in Flensburg bringen Drogen am Steuer – die meisten Autofahrer werden empört den Kopf schütteln, wenn man sie auf dieses Thema anspricht. Doch viele haben diese Straftat schon begangen, ohne es zu wissen: 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass Hustensaft oder Schmerztabletten ihr Fahrverhalten beeinflussen können. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, sollte das Auto in der Garage bleiben.“ Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Und das gilt auch für all die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag, fast ohne nachzudenken, schlucken. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß #userInhaber#. Ähnliches gilt für Schmerzmittel – besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. Schnell eine Tablette gegen die Kopfschmerzen einwerfen und dann zum Grillabend bei Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto also gleich stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. „Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zuviel sein“, meint der engagierte Fahrlehrer. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Freie Fahrt in der Fremde

16.07.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer Auslandsreisen mit dem Auto plant, sollte sich vorher gut informieren Linksverkehr, Lichtpflicht, Tempolimits: Wenn man mit den Verkehrsregeln des Reiselandes nicht vertraut ist, kann ein Urlaub mit dem Auto schnell in Stress ausarten – und sogar richtig teuer werden. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen ist erhöhte Aufmerksamkeit angesagt“, weiß #userInhaber# von der #userName#. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“ Autoreisende tun deshalb gut daran, sich vor Fahrtantritt gründlich über die am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern geltenden Bestimmungen zu informieren. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Ausstattung. Beispielsweise ist in vielen Ländern inzwischen das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Verstöße gegen die Verkehrsregeln, vor allem zu schnelles Fahren, werden häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in vielen osteuropäischen Staaten und in Italien. Italien hat außerdem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, rät #userInhaber#. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Fahrschulinhaber noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre KfZ-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab.“ Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet #userInhaber# auch gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Neue Theorieprüfung ab 1.10.2012: Die Variationen kommen!

29.06.2012 | FAHRSCHUL-NEWS

Neue Theorieprüfung ab 1.10.2012: Die Variationen kommen!   Du wirst nach dem 1. Oktober 2012 deine theoretische Führerscheinprüfung machen? Dann sind die neuen Variationen bereits Bestandteil deiner Prüfung. Was ändert sich für dich durch die Fragenänderung zum 1. Oktober 2012? Ab Oktober wird es in deiner Prüfung Fragen geben, bei denen nicht mehr das ursprüngliche amtliche Bild geprüft wird, sondern eine geheime Variation davon. Fragen, zu denen es Variationen gibt, heißen offiziell „Mutterfragen“. In deiner Prüfungsvorbereitung haben wir diese Fragen für dich mit den Buchstaben „M“ für Mutterfrage und „V“ für Variation gekennzeichnet.   Was steckt hinter den Variationen? Bei den Variationen werden bestimmte Merkmale der ursprünglichen Frage verändert, beispielsweise die Farbe oder Art der Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Traktor, Motorrad) oder die Umgebung. Wichtig für dich ist zu wissen, dass die Verkehrssituation dahinter aber immer gleich bleibt. Verstehen statt Auswendiglernen Für die neue Prüfung ist es also wichtig, dass du die Situation hinter dem Bild verstanden hast. Variationen Auswendiglernen bringt dir nichts, weil du das Bild in der Prüfung möglicherweise zum ersten Mal siehst und auch nicht bekannt ist, wie viele Variationen es von einer Mutterfrage gibt. Top-vorbereitet zur neuen Prüfung! Aber keine Angst: Mit Fahren Lernen erlebst du in der Prüfung keine Überraschungen! Fahren Lernen bereitet dich schon jetzt auf die neuen Fragenformate vor! Mit freundlichem Gruß  Wilfried Meyer

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Neue EU-Richtlinien für den Motorrad-Führerschein

30.04.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ab Januar 2013 wird die Klasse A deutlich teurer Wenn in Deutschland am 19.01.2013 die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft tritt, haben Motorradfahrer das Nachsehen. Zwei wichtige Änderungen sorgen dafür, dass Fahrschüler dann wesentlich mehr Zeit und Geld in den Führerschein der Klasse A investieren müssen. „Wer im Alter zwischen 18 und 24 den Motorrad-Führerschein macht, erhält bisher eine beschränkte Fahrerlaubnis, die nach zwei Jahren automatisch in die unbeschränkte umgewandelt wird“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Das wird nächstes Jahr anders. Wer unter 25 ist, bekommt in Zukunft den neuen Führerschein der Klasse A2. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, müssen Anwärter zurück in die Fahrschule und eine neue praktische Prüfung ablegen.“ Das bedeutet zusätzlichen Aufwand – und zusätzliche Kosten: Je nach Anzahl der benötigten Fahrstunden schätzt sie der Fahrlehrer auf 300 bis 500 Euro. Auch für Besitzer des Führerscheins der Klasse A1 für Leichtkrafträder wird sich nächstes Jahr einiges ändern. Noch können sie mit 25 Jahren unter erleichterten Bedingungen in die Klasse A einsteigen: Bereits geleistete Theoriestunden und Sonderfahrten werden angerechnet. Ab 2013 gibt es diese Regelung nicht mehr. Wer dann den Führerschein der Klasse A machen möchte, ohne vorher im Besitz der beschränkten Fahrerlaubnis gewesen zu sein, muss noch einmal den ganzen Theorieunterricht und die volle praktische Ausbildung absolvieren. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät deshalb allen, die zukünftig schwere Maschinen fahren wollen, noch dieses Jahr die beschränkte Klasse A zu machen: „Das gilt für diejenigen, die deutlich jünger als 25 Jahre sind und den Motorrad-Führerschein machen wollen, genauso wie für alle, die bereits die Klasse A1 haben und demnächst auf A umsteigen möchten.“ Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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